Allgemeine Teilnahmebedingungen (AGB)
É1 Models / É1 Fashion Week Casting
Veranstalter des Castings ist:
É1 Models
(im Folgenden „Veranstalter“ genannt)
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Castings, Events und Auswahlverfahren im Zusammenhang mit É1 Fashion Week sowie für weitere Model- und Talentcastings des Veranstalters.
Mit der Teilnahme am Casting erklären sich die Teilnehmer mit den folgenden Bedingungen einverstanden.
1. Teilnahme am Casting
Die Teilnahme an einem Casting erfolgt freiwillig.
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die am jeweiligen Casting teilnehmen möchten und die organisatorischen Anforderungen der Veranstaltung erfüllen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen vom Casting auszuschließen, insbesondere bei:
unangemessenem Verhalten
falschen Angaben
Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen.
Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig zum Casting zu erscheinen.
Bei verspätetem Erscheinen kann eine Teilnahme nicht garantiert werden.
2. Ablauf des Castings
Zur Vorbereitung auf das Casting erhalten Teilnehmer vorab einen Link zur Teilnahme- und Einverständniserklärung (inkl. Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen sowie Foto- und Videoeinwilligung). Dieses Formular kann vor dem Casting online ausgefüllt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, das Formular am Tag des Castings vor Ort über einen bereitgestellten Link auszufüllen.
Mit dem Ausfüllen dieses Formulars bestätigen Teilnehmer:
die Zustimmung zur Teilnahme am Casting
die Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen (AGB)
die Zustimmung zu Foto- und Videoaufnahmen
die Richtigkeit der angegebenen Informationen.
Am Tag des Castings erfolgt der Check-in am Empfang. Teilnehmer müssen dort lediglich den Namen des Models nennen. Nach Überprüfung der Registrierung erhalten Teilnehmer eine Model-ID (Nummer), die während des gesamten Castings zur organisatorischen Zuordnung verwendet wird.
Teilnehmer, die Zusatzservices im Voraus gebucht und bezahlt haben (z. B. VIP Pass, Polas oder Walk Video), werden gebeten, am Empfang eine Zahlungsbestätigung vorzulegen.
Der weitere Ablauf des Castings kann je nach Veranstaltung variieren und kann beispielsweise folgende Schritte umfassen:
Runway Walk vor der Jury
optionale Fotoaufnahmen (Polas)
optionale Walk Video Aufnahmen
optionale Interviews mit ausgewählten Teilnehmern.
Eine Teilnahme am Casting garantiert keine Auswahl, keinen Laufstegplatz und keinen Folgeauftrag.
3. Auswahlverfahren und Feedback
Die Auswahl erfolgt durch eine Jury des Veranstalters. Die Entscheidung erfolgt nach eigenem Ermessen. Der Veranstalter informiert Teilnehmer unabhängig vom Ergebnis über das Castingfeedback. Eine Rückmeldung erfolgt in der Regel innerhalb von bis zu 4 Wochen nach dem Casting per E-Mail. Eine Einladung zu Shows, Projekten oder weiteren Castings ist möglich, jedoch nicht garantiert.
Auch nach einer positiven Auswahlentscheidung besteht kein Anspruch auf eine Teilnahme an einer bestimmten Show oder Produktion.
4. Teilnahmegebühren und Zusatzservices
Die Standardteilnahme am Casting kann kostenfrei sein. Zusätzlich können optionale Services angeboten werden, beispielsweise:
VIP Priority Pass
Polaroid / Pola Fotoaufnahmen
Walk Video Aufnahmen
Kombi-Pakete
Digitales Casting
weitere Portfolio- oder Beratungsleistungen.
Die Preise für diese Leistungen werden jeweils vor dem Casting bekanntgegeben. Die Buchung eines Zusatzservices ist freiwillig. Die Inanspruchnahme eines Zusatzservices hat keinen Einfluss auf die Auswahlentscheidung der Jury.
5. Zahlungsbedingungen
Zahlungen für Zusatzservices können erfolgen:
vorab online (z. B. PayPal oder andere angebotene Zahlungsarten)
vor Ort (z. B. Barzahlung).
Der Veranstalter bestätigt den Zahlungseingang nach Prüfung. Bei Vor-Ort-Zahlung kann es organisatorisch zu Wartezeiten kommen.
6. Umbuchung und Verschiebung
Gebuchte Zusatzservices sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Sollte ein Teilnehmer aus wichtigen Gründen, beispielsweise Krankheit, nicht am Casting teilnehmen können, kann die Teilnahme einmalig auf ein zukünftiges Casting des Veranstalters übertragen werden. In diesem Fall müssen gebuchte Zusatzservices nicht erneut bezahlt werden. Eine Auszahlung oder Rückerstattung bereits gezahlter Beträge ist ausgeschlossen. Sollte ein Casting aus organisatorischen Gründen verschoben werden, behalten gebuchte Leistungen automatisch ihre Gültigkeit für den neuen Termin.
7. Foto- und Videoaufnahmen
Während des Castings können Foto- und Videoaufnahmen entstehen, insbesondere Polaroids („Polas“) und Walk Videos. Diese Aufnahmen werden ausschließlich für folgende Zwecke genutzt:
Marketing und Promotion des Castings
Social Media und Website des Veranstalters.
Teilnehmer, die entsprechende Services gebucht haben, erhalten ihre Materialien digital zur eigenen Nutzung. Alle im Rahmen des Castings gespeicherten Materialien werden in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach dem Casting vollständig aus den Systemen des Veranstalters gelöscht. Bereits veröffentlichte Inhalte (z. B. auf Website oder Social Media) können weiterhin öffentlich verfügbar bleiben oder zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden. Nach der Löschung der Daten verbleiben jedoch keine weiteren Originaldateien im System des Veranstalters.
8. Haftung
Die Teilnahme am Casting erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die Teilnehmer während der Veranstaltung erleiden oder verursachen. Jeder Teilnehmer haftet für eigene Schäden sowie für Schäden, die durch ihn verursacht werden. Eine Haftung des Veranstalters besteht ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Veranstalter verursacht wurden. Für verlorene oder beschädigte persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Organisation und Durchführung des Castings sowie zur Kommunikation mit den Teilnehmern verwendet. Weitere Informationen können der Datenschutzerklärung des Veranstalters entnommen werden.
10. Änderungen
Der Veranstalter behält sich vor, Termine, Orte oder organisatorische Abläufe des Castings aus wichtigen Gründen anzupassen. Teilnehmer werden darüber informiert.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.